Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Es sind Themen, über die oft nur ungern gesprochen werden. Aber sie sind wichtig.
Wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind? Wer bestimmt über medizinische Behandlungen in lebensbedrohlichen Situationen? Und was geschieht nach Ihrem Tod?
Eine rechtzeitige Regelung Ihrer persönlichen Situation entlastet Ihre Angehörigen und verhindert eine Fremdbestimmung
Kurz und bündig - darum geht es
Die Erstellung des Vorsorgeauftrags bieten wir ab CHF 350.- an (exkl. notarielle Beglaubigung). Unsere Versicherungskunden profitieren von einem Rabatt.
Vollmacht
So lange Sie gesund sind, können Sie vieles mit Vollmachten regeln. Diese verlieren aber oft ihre Gültigkeit, wenn Sie urteilsunfähig werden.
Genau deshalb braucht es einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung.
Vorsorgeauftrag
Wer handelt für Sie, wenn Sie nach einem Unfall oder bei Demenz urteilsunfähig sind? Bestimmen Sie Ihre Vertretung in Finanzen, Gesundheit und Recht.
Ein Vorsorgeauftrag kann von Hand geschrieben oder notariell beglaubigt erstellt werden.
Patientenverfügung
Welche medizinische Behandlung wünschen Sie, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbstbestimmt zu handeln?
Halten Sie Ihre Wünsche in einer Patientenverfügung fest und entlasten Sie damit auch Ihre Angehörigen.
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Schildern Sie uns in wenigen Worten Ihr Anliegen.
So arbeitet die MZO

Die MZO AG ist ein im Zürcher Oberland und im unteren Toggenburg verwurzelter Versicherungstreuhänder. Unsere Stärken liegen in der nachhaltigen Betreuung von KMU und Privatpersonen. Wir decken alle Arten von Versicherungen ab und arbeiten mit rund 50 Versicherungsgesellschaften zusammen.
In unserer Beratung denken wir weiter als nur bis zum Tellerrand der Versicherungsthemen. Deshalb sprechen wir mit Ihnen auch über die Hypothek, den Vorsorgeauftrag oder die Patientenverfügung.
Erfahren Sie über die MZO AG. Und folgen Sie uns auf LinkedIn.
Wertvolle Information für Sie.
Die Erstellung von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung kann anspruchsvoll sein. Die MZO AG begleitet Sie gerne in diesem Prozess.
Übrigens: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung nützen nichts, wenn niemand von deren Existenz Kenntnis hat. Sprechen Sie mit Ihrem engsten Umfeld darüber und führen Sie einen Notfallausweis im Portemonnaie mit.
Sprechen Sie darüber
Sprechen Sie über den Inhalt mit Vertrauenspersonen. Für die Patientenverfügung kann auch der Hausarzt eine gute Adresse sein.
Personen, welche Sie konkret beauftragen, sollten ihre Aufgabe kennen.
Informieren Sie sich
Für den Vorsorgeauftrag gelten rechtliche Vorschriften. Werden diese nicht eingehalten, sind Ihre Anordnungen allenfalls ungültig.
Eine Beratung in der Erstellung kann sinnvoll sein, der Prozess kann anspruchsvoll sein.
Dokumente aufbewahren
Bewahren Sie die Vorsorgedokumente gut auf und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen über den Ort, geben Sie allenfalls Kopien ab.
Der Vorsorgeauftrag muss im Original vorhanden sein und kann bei Behörden hinterlegt werden.
Überprüfen Sie regelmässig
Das Leben ändert sich und damit auch Sie als Person. Deshalb macht eine regelmässige Überprüfung Ihrer Vorsorgedokumente Sinn.
Für Anpassungen gelten die gleichen Formvorschriften wie bei der Erstellung.