Sozialversicherungen 2024

Die Sozialversicherungskennzahlen erfahren per 01.01.2024 keine Änderungen und bleiben identisch zum Vorjahr. Einzig der gesetzliche Mindestzins im BVG erhöht sich von 1.0% auf neu 1.25%

AHV 21 tritt in Kraft

Am 1. Januar 2024 tritt der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) in Kraft. Neu spricht man nicht mehr vom Rentenalter, sondern vom Referenzalter. Dieser Begriff soll den flexibleren Eintritt in das Rentenalter zum Ausdruck bringen.

Die wichtigsten Änderungen mit der AHV-Reform:

  • Schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre (ab 2025, siehe unten).
  • Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0.4%, der Normalsatz beträgt neu 8.1%.
  • Flexiblerer Altersrücktritt, neu auch Teilpensionierung (20 bis 80%) möglich. Der Rentenbeginn kann um bis zwei Jahre vor- und um bis zu 5 Jahre aufgeschoben werden. Der Rentenbeginn kann monatlich festgelegt werden. 
  • Erwerbstätige im Referenzalter können mit den bezahlten Beiträgen ihre Rente aufbessern (bis Alter 70 möglich). Zudem besteht die Wahlfreiheit, ob auf Freibetrag verzichtet werden soll.


Das Rerenzalter der Frauen wird ab 2025 angehoben. Im 2024 werden Frauen mit Jahrgang 1960 somit noch ordentlich mit 64 Jahren pensioniert. Für Frauen mit Jahrgang 1961 beträgt das Referenzalter dann 64¼ Jahre, mit Jahrgang 1962 64½ Jahre und mit Jahrgang 1963 64¾ Jahre. Ab Jahrgang 1964, d.h. dem Jahr 2029, gilt für Frauen und Männer das Referenzalter von 65 Jahren.

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