Unsere 7 Tipps zum Krankentaggeld

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter gesundheitsbedingt ausfällt, ist der Arbeitgebende zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet. Bei einem Unfall regelt das die Unfallversicherung nach UVG, ein Taggeld wird da ab dem dritten Ausfalltag bezahlt. Etwas komplizierter ist die Sache bei Krankheit.

Soviel vorweg: Eine Krankentaggeld-Versicherung (KTG) ist nicht obligatorisch. Nach Art. 324a OR (Obligationenrecht) besteht eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht, wenn das Arbeitsverhältnis entweder fest für länger als drei Monate eingegangen wurde (befristeter Arbeitsvertrag länger drei Monate) oder wenn das unbefristete Arbeitsverhältnis bereits länger als drei Monate dauert. Die Lohnfortzahlung hängt vom Dienstjahr und vom Arbeitsort ab, die genauen Fristen sind in den sognannten Berner, Zürcher oder Basler Skalen definiert. Im ersten Dienstjahr beträgt die Lohnfortzahlungspflicht aber gerade mal drei Wochen.

Massive Lohneinbusse ohne Krankentaggeld

Eine Krankentaggeld-Versicherung übernimmt die Lohnfortzahlung nach einer definierten Wartefrist. Damit es der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht entspricht, muss ein Taggeld von 80% des AHV-Lohns bezahlt werden und die Prämien müssen mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Leistungsdauer beträgt zwei Jahre (abzüglich Wartefrist). In der Wartefrist muss ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung 100% des Lohnes weiterbezahlt werden. Das kann mit einer schriftlichen Vereinbarung (Arbeitsvertrag) jedoch auf bis zu 80% reduziert werden. Zudem können pro Krankheitsfall bis zu drei Karenztage ohne Lohnzahlung vereinbart werden.

Da ohne Taggeld-Versicherung massive Lohneinbussen drohen und private Einzeltaggeld-Versicherungen aufwändig und teuer sind, ist ein Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung durch den Arbeitgeber in den allermeisten Fällen sinnvoll. Unternehmen ohne KTG schmälern zudem ihre Attraktivität als Arbeitgeber oder müssen die Lohnfortzahlung aus eigener Tasche finanzieren. Zudem gelten ohne KTG teilweise andere Vorschriften für die Pensionskasse.

Checkliste für die passende Versicherung

Auf was gilt es bei einer Krankentaggeld-Versicherung zu achten? Wir haben die wichtigsten sieben Punkte zusammengetragen:

  • Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
    Als erstes gilt es zu prüfen, ob das Unternehmen einem GAV unterstellt ist. Ist ein solcher vorhanden, werden teilweise Leistungshöhe, Wartefristen, Leistungsdauern oder auch die Lohnfortzahlung in der Wartefrist verbindlich vorgegeben. Auch kann der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung obligatorisch sein. Bei Nichtbefolgen des GAV können happige Bussen drohen.

  • Wartefrist optimieren
    Die Gleichung ist simpel: Je länger die Wartefrist, desto günstiger die Prämie. Während der Wartefrist übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Ist ein Unternehmen also in der Lage, die Lohnfortzahlung für eine gewisse Zeit selbst zu übernehmen, kann die Wartefrist auf 60 oder 90 Tage verlängert werden. Das reduziert die Prämienlast. Üblicherweise wird sonst eine Wartefrist von 30 Tagen vereinbart. Kürzere Wartefristen sind selten und sehr teuer.

  • Leistungen definieren
    Unabhängig eines GAV sollte der Leistungskatalog klar definiert werden - hier hilft eine seriöse Beratung. Ist ein Taggeld von 80% oder 90% gewünscht? Sind zusätzliche Geburtengelder gewünscht oder im Todesfall die Lohnfortzahlung? Sind die Betriebsinhaber oder die Geschäftsleitung gleich versichert wie das restliche Personal oder allenfalls mit einem fixen Jahreslohn?

  • Prämiensatzgarantie
    Beim Abschluss eines KTG wird ein Prämiensatz (in % der AHV-Lohnsumme) definiert. Je nach Schadenverlauf hat der Versicherer das Recht, den Prämiensatz noch während der Vertragslaufzeit anzupassen. Es empfiehlt sich deshalb unbedingt, eine Prämiensatzgarantie in die Police einzubauen. Damit ist ein stabiler Prämiensatz während der Vertragslaufzeit (meist 3 Jahre) garantiert.

  • Prämienvergleich
    Die Prämien für eine Krankentaggeld-Versicherung können sich je nach Anbieter sehr deutlich unterscheiden. Es empfiehlt sich deshalb, mehrere Vergleichsangebote einzuholen.

  • Leistungen genau vergleichen
    KTG ist nicht gleich KTG. Die Versicherer unterscheiden sich in den Versicherungsbedingungen teilweise deutlich. Wird in der Probezeit ein Taggeld bezahlt? Sind auch die Kinderzulagen mitversichert? Wie hoch muss die Arbeitsunfähigkeit mindestens sein? Wird im Schadenfall auf das Kündigungsrecht verzichtet? Die MZO vergleicht für ihre Kunden diverse Leistungsmerkmale und macht diese mit einem transparenten Vergleich sichtbar.

  • BGM gegen hohe Ausfallquote
    In mittleren und grösseren Unternehmen kann ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ein gutes Hilfsmittel sein, langfristig die Ausfälle zu reduzieren und damit die Prämienlast im Krankentaggeld zu reduzieren.

Stimmen bei Ihrem Betrieb die Prämien und Leistungen im Krankentaggeld? Die MZO AG definiert zusammen mit Ihnen die richtigen Leistungen und führt anschliessend für Sie eine breite und professionelle Ausschreibung im Markt durch.  

Ein Gratistipp zum Abschluss: Das Krankentaggeld sollte in regelmässigen Abständen überprüft werden. So reduzieren Sie die Prämienlast und stimmen die Leistungen auf Ihre aktuelle Situation ab. 

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