Versicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub

Eine Motorrad-Tour quer durch die USA, eine Weltreise über mehrere Kontinente oder mit dem Wohnwagen bis an den Nordpol: Ein unbezahlter Urlaub kann der Startschuss zu einer traumhaft schönen Zeit werden. In unserem neusten Blogbeitrag gehen wir der Frage nach, wie sich so ein längerer Urlaub ohne Lohnzahlung auf die persönlichen Versicherungen auswirkt.

Ein unbezahlter Urlaub (auch Sabbatical genannt) ist eine berufliche Auszeit von mehreren Wochen oder Monaten. Dabei ist es irrelevant, was das Ziel dieser Zeit ist. Nebst einer Reise kann es auch eine Weiterbildung, ein privates Bauprojekt, eine Verlängerung des Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs oder schlicht etwas Abstand vom Job sein. In der Planung der Auszeit sollte auch die Versicherungsdeckung ein Thema sein.

Entscheidend für die weiteren Fragen sind folgende Punkte:

  1. Erhalten Sie weiterhin Lohn bezahlt?
  2. Wird der Arbeitsvertrag gekündigt oder bleibt er bestehen?
  3. Bleibt der Hauptwohnsitz in der Schweiz?

In diesem Blogbeitrag liegt unser Fokus auf dem unbezahlten Urlaub bei ungekündigtem Anstellungsverhältnis, der Wohnsitz bleibt in der Schweiz. Wird der Lohn weiterbezahlt, stellen sich viele Fragen nicht. Und wird der Arbeitsvertrag gekündigt, muss die Versicherungsfrage nochmals vertieft angeschaut werden. Denn dann fällt der Versicherungsschutz oft ganz weg.

Doch zurück zum unbezahlten Urlaub bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis. Hier die wichtigsten Fragestellungen:

Unfallversicherung UVG

Ab dem letzten Tag mit Lohnanspruch läuft die Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers noch 31 Tage weiter (sofern Sie beim Arbeitgeber jeweils länger als 8 Stunden pro Woche arbeiten). Dauert der unbezahlte Urlaub länger, empfiehlt sich eine «Abredeversicherung». Damit kann der Versicherungsschutz um bis zu 6 Monate verlängert werden. Diese Verlängerung kostet pro Monat zwischen 45 und 65 Franken. Das lohnt sich – der Versicherungsschutz ist viel umfassender, als wenn Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse einschliessen.

Krankentaggeld KTG

Keine allgemeingültige Antwort gibt es beim Krankentaggeld – es gelten die Versicherungsbedingungen des Versicherers.  In der Regel ist der unbezahlte Urlaub aber versichert. Die Leistungen des Krankentaggeld beginnen aber erst mit der geplanten Rückkehr in den Arbeitsprozess. Spricht bei Krankheit beginnt das Taggeld (teilweise auch erst die Wartefrist) erst bei der ursprünglich geplanten Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Pensionskasse BVG

Die Pensionskasse (BVG) kann je nach Reglement freiwillig weitergeführt und damit eine Lücke verhindert werden. Sie können entscheiden, ob der Sparprozess und/oder der Risikoschutz weitergeführt werden soll. Zumindest der Risikoschutz ist sehr empfehlenswert, ansonsten droht insbesondere bei einer schwerwiegenden Erkrankung eine Lücke (die Pensionskasse bezahlt zum Beispiel eine Rente bei Invalidität oder Todesfall infolge Krankheit). Die Beiträge während dem unbezahlten Urlaub gehen üblicherweise voll zu Lasten der Angestellten, der Arbeitgeber hat in dieser Zeit nicht die Pflicht, die Hälfte der Beiträge zu übernehmen. Wichtig: Der unbezahlte Urlaub muss der Pensionskasse vorgängig aktiv gemeldet werden.

AHV/IV/EO

Die Beitragspflicht wird pro Kalenderjahr betrachtet. Die Beitragspflicht gilt als erfüllt, wenn Sie mehr als 9 Monate Beiträge und den jährlichen Mindestbetrag von CHF 514 Franken (Stand 2024) bezahlt. Ein Urlaub von bis zu drei Monaten ist also problemlos. Ein längerer Urlaub sollte mit der Ausgleichskasse besprochen werden, damit Lücken vermieden werden. Eine nachträgliche Bezahlung der Beiträge als Nichterwerbstätiger ist maximal fünf Jahre rückwirkend möglich.

Familienzulagen

Kinder- und Ausbildungszulagen werden bei einem unbezahlten Urlaub für den laufenden und weitere drei Kalendermonate bezahlt, sofern der Jahreslohn im Kalenderjahr mindestens 7'350 Franken beträgt. Bei einem längerfristigen unbezahlten Urlaub kann allenfalls der Anspruch des Partners/der Partnerin geprüft werden.

Weitere Versicherung, welche zu beachten sind

  • Reiseversicherung für Annullationen, Reiseabbruch oder auch die Heilungskosten im Ausland. Für letzteres sollte die Krankenkasse geprüft werden. Nur die Grundversicherung reicht nicht - speziell ausserhalb Europas. Aber auch bei den Zusatzversicherungen kann es zeitliche oder finanzielle Limitierungen von Auslandsleistungen geben.
     
  • Säule 3a: Dauert der Urlaub länger als ein ganzes Kalenderjahr, muss auf eine Einzahlung verzichtet werden, da das AHV-pflichtige Einkommen fehlt. Die Police oder das 3a-Konto blieben bestehen, nur einzahlen dürfen Sie nichts. 3b-Lösungen können aus steuerrechtlicher Sicht aber weiter bezahlt werden.
     
  • Übrige Versicherungen: Hausrat, Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Gebäudeversicherung, etc. laufen während dem unbezahlten Urlaub ohne Änderung weiter. Allenfalls gilt es zu prüfen, ob die entsprechenden Deckungen einen weltweiten Schutz bieten.

Fazit: Die Versicherungen für einen unbezahlten Urlaub sorgfältig zu planen, ist nicht ganz ohne – aber wichtig. Das verhindert unschöne Versicherungslücken. Danach gilt es aber umso mehr, die längere Auszeit in vollen Zügen zu geniessen.

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