Wechsel der Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine zentrale Sozialversicherung. Hohe monatliche Kosten aber vor allem auch entscheidenende Leistungen für die Mitarbeitenden gehen Hand in Hand. Deshalb empfiehlt es sich als Arbeitgeber regelmässig zu überprüfen, ob Ihre Pensionskasse noch zu Ihren Bedürfnissen passt. Steht gar ein Wechsel der Pensionskasse an, müssen die Mitarbeitenden informiert und in den Prozess mit einbezogen werden.

Eine Pensionskasse hat in der Regel eine 6-monatige Kündigungsfrist. Damit der Wechsel-Entscheid seriös getroffen werden kann, ist zudem genügend Zeit einzuplanen. Wichtig zu wissen: Über einen Wechsel kann nicht die Geschäftsleitung allein entscheiden, die Mitarbeitenden müssen in den Prozess und in den Entscheid mit einbezogen werden.

Recht auf Mitbestimmung

Grundlage für diesen Einbezug der Mitarbeitenden ist ein Entscheid des Bundesgerichts im Jahr 2020. Demnach haben die Mitarbeitenden nicht nur ein Recht auf Information und Konsultation, sondern auch auf Mitbestimmung.

Wie Sie diesen Miteinbezug gestalten, ist aber weder gesetzlich noch in der Rechtsprechung festgehalten. Der Prozess und ganz besonders der Wechsel-Entscheid muss jedoch dokumentiert sein. 

Prozess dokumentieren

Das Personal muss frühzeitig mit einbezogen werden. So ist offen und transparent zu kommunizieren, welcher Pensionskasse man sich mit welchen Konditionen anschliessen will. Die MZO erstellt für Sie entsprechende Informationsunterlagen zur Plangestaltung, zu den Kosten, Kennzahlen und einem Vergleich pro Mitarbeiter. Wichtig auch: Einzelne Pensionskassen haben in Ihrem Kostenreglement zudem Wechselkosten vorgesehen. Zudem stehen Ihnen unsere Mandatsleiter auch bei einem Austausch mit Ihren Mitarbeitenden zur Seite. So können wir Fragen beantworten und Anregungen entgegennehmen.

Für den Wechsel-Entscheid muss das Abstimmungsverfahren festgelegt werden. Wie die Abstimmung durchgeführt wird, ist abhängig von der Art und Grösse des Unternehmens.

Der gesamte Prozess und insbesondere die abschliessende Abstimmung muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Diese Dokumentation muss teilweise der bisherigen Pensionskasse vorgelegt werden. Fehlt die Zustimmung der Angestellten, ist eine ein Wechsel nicht möglich.

Dienstleistungen der MZO

Wir begleiten Sie durch den ganzen Prozess und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Uns ist eine übersichtliche, schlanke und nachvollziehbare Dokumentation als Entscheidungsgrundlage wichtig. Zudem begleiten wir unsere Kunden nicht nur beim Pensionskassenwechsel, sondern darüber hinaus. So übernehmen wir für Sie die Mitarbeitenden-Mutationen, Kontrolle der Dokumente (Beitragsrechnungen,etc.) oder bei Bedarf die Anpassung des Leistungsplans. Weiter koordinieren wir in Abstimmung mit dem Krankentaggeld- oder der Unfallversicherung auch Beitragsbefreiungen, wenn eine Person aus dem Betrieb längerfristig ausfällt.

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