Kurz zusammengefasst
- Ab 13 Jahren sind «leichte Arbeiten» während der Hälfte der Ferienzeit für maximal 8 Stunden pro Tag (40 Stunden pro Woche) erlaubt. Ab 15 Jahren sind bis zu 9 Stunden erlaubt, jedoch nicht länger als die anderen Arbeitnehmer. Tätigkeiten im Service sind erst ab 16 Jahren möglich, in einer Bar/Club erst ab 18 Jahren. Keine gefährlichen Tätigkeiten für Jugendliche unter 18 Jahren. Keine Nacht- und Sonntagsarbeiten.
- Wir empfehlen auch für Ferienjobs eine kurze schriftliche Vereinbarung. Beachten Sie dazu unsere Vorlage. Verträge sind auf maximal 2 Wochen auszustellen, um nicht von einer allfälligen Stellenmeldepflicht betroffen zu sein.
- Ausreichende Informationen zum Thema Sicherheit und Arbeitsschutz sowie Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Jugendlichen (Überanstrengung möglichst verhindern). Keine gefährlichen Arbeiten, keine Nacht- und Sonntagsarbeiten.
- Die Jugendlichen sind zwingend gemäss Unfallversicherung nach UVG zu versichern. Keine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit. Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) sind ab 18 Jahren zu entrichten.
- Bei Zwischenfällen sind die Eltern zu informieren
Kurzum: Ferienjobs in einem «vernünftigen» Rahmen sind ab 13 Jahren möglich. Folgende Informationen geben einen detaillierten Einblick in verschiedene Themen.