In den meisten europäischen Ländern gilt bereits das Kontrollschild als Nachweis, dass Sie entsprechend versichert sind. So reicht in allen EU-Staaten und insbesondere in allen Nachbarländern der Schweiz das Kontrollschild als Nachweis. Die Grüne Karte ist dann nicht obligatorisch mitzuführen.
In folgenden Ländern müssen Sie aber die Internationale Versicherungskarte zwingend dabei haben:
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Marokko
- Moldawien
- Nordmazedonien
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
- Ukraine.
In Italien und im Balkan wird die Grüne Karte ebenfalls oft verlangt, trotz teilweise vorhandenem Kennzeichen-Abkommen. Wir empfehlen hier deshalb ebenfalls, die Grüne Karte mitzuführen.
Übrigens: Seit 2025 reicht es, wenn Sie die Versicherungskarte als PDF-Datei digital vorweisen können. Bis anhin war die ausgedruckte Version obligatorisch.