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Lohn Pensionskasse

5. Februar 2025

Grüne Versicherungskarte - mit dem Auto im Ausland geschützt

Sie heisst eigentlich «Internationale Versicherungskarte» und die Farbe «grün» ist seit 2020 nicht mehr relevant. Der Begriff «Grüne Karte» steht dennoch weiterhin landläufig für den Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.

Kurz zusammengefasst

  • Die Grüne Karte ist der internationale Nachweis, dass für Ihr Auto eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung besteht.
  • In den meisten europäischen Ländern reicht der Nachweis durch das Kontrollschild – die Grüne Karte sollte bei Auslandreisen dennoch mit ins Gepäck. In Ländern, in denen die Grüne Karte nicht gilt, müssen Sie eine Grenzversicherung abschliessen.
  • Die Karte kann ausgedruckt oder seit 2025 auch als PDF-Datei vorgewiesen werden. Prüfen Sie vor Abreise die Gültigkeit der Karte oder bestellen Sie eine neue Karte.

Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, muss Ihr Fahrzeug gemäss den Vorschriften des Reiselands versichert sein. Die Internationale Versicherungskarte weist genau das nach: Dass ein entsprechender Versicherungsschutz (Haftpflicht) mit genügend hoher Deckung besteht. Zudem sind auf der Karte alle notwendigen Daten aufgeführt: Kontrollschild, Herstellermarke und Anschrift der Versicherung. Das hilft im Schadenfall vor Ort.

Gültig in beinahe ganz Europa

In den meisten europäischen Ländern gilt bereits das Kontrollschild als Nachweis, dass Sie entsprechend versichert sind. So reicht in allen EU-Staaten und insbesondere in allen Nachbarländern der Schweiz das Kontrollschild als Nachweis. Die Grüne Karte ist dann nicht obligatorisch mitzuführen.

In folgenden Ländern müssen Sie aber die Internationale Versicherungskarte zwingend dabei haben:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien
  • Ukraine.

In Italien und im Balkan wird die Grüne Karte ebenfalls oft verlangt, trotz teilweise vorhandenem Kennzeichen-Abkommen. Wir empfehlen hier deshalb ebenfalls, die Grüne Karte mitzuführen.

Übrigens: Seit 2025 reicht es, wenn Sie die Versicherungskarte als PDF-Datei digital vorweisen können. Bis anhin war die ausgedruckte Version obligatorisch.

Gültigkeit der internationalen Versicherungskarte
Gültigkeit der internationalen Versicherungskarte

Im Kosovo ist eine Grenzversicherung nötig

In Ländern wie Russland, Weissrussland und dem Kosovo gilt die Versicherungskarte nicht, es muss hier eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Damit schliessen Sie für Ihr Fahrzeug, mit dem Sie in das entsprechende Land einreisen, eine Haftpflichtversicherung ab. Die Prämie ist bei der Einreise direkt am Zoll zu bezahlen.

Weitere Informationen rund um die Internationale Versicherungskarte finden Sie beim Nationalen Versicherungsbüro Schweiz.

Ein letzter Tipp für Autoreisen ins Ausland: Der CH-Kleber am Heck des Fahrzeuges ist im Ausland obligatorisch. Hier reicht das Kontrollschild alleine nicht aus.