Eine Krankentaggeld-Versicherung übernimmt die Lohnfortzahlung nach einer definierten Wartefrist. Damit es der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht entspricht, muss ein Taggeld von 80% des AHV-Lohns bezahlt werden und die Prämien müssen mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Leistungsdauer beträgt zwei Jahre (abzüglich Wartefrist). In der Wartefrist muss ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung 100% des Lohnes weiterbezahlt werden. Das kann mit einer schriftlichen Vereinbarung (Arbeitsvertrag) jedoch auf bis zu 80% reduziert werden. Zudem können pro Krankheitsfall bis zu drei Karenztage ohne Lohnzahlung vereinbart werden.
Da ohne Taggeld-Versicherung massive Lohneinbussen drohen und private Einzeltaggeld-Versicherungen aufwändig und teuer sind, ist ein Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung durch den Arbeitgeber in den allermeisten Fällen sinnvoll. Unternehmen ohne KTG schmälern zudem ihre Attraktivität als Arbeitgeber oder müssen die Lohnfortzahlung aus eigener Tasche finanzieren. Zudem gelten ohne KTG teilweise andere Vorschriften für die Pensionskasse.