Bereits heute gibt es im Sport – namentlich für Sportler und Trainer - eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung. Wenn ein Verein ausschliesslich Jahreslöhne unter 2'300 Franken bezahlt, muss die Unfallversicherung nur auf Verlangen der Arbeitnehmenden bezahlt werden. Deckung für Berufsunfälle (BU) besteht prämienfrei bei der Ersatzkasse UVG. Erst nach einem Leistungsfall schuldet der Sportverein der Ersatzkasse die Ersatzprämie.
Sobald im Verein eine Person einen höheren Jahreslohn als 2'300 Franken hat, sind jedoch sämtliche Angestellten zwingend zu versichern. Sprich dann ist die Unfallversicherung auch zwingend für Personen mit einem Jahreslohn von unter 2'300 Franken.
Diese Ausnahmeregelung gilt für Sportler und Trainer. Alle anderen Arbeitnehmenden wie Administrativpersonal, Platzwarte, Reinigungskräfte oder Servicemitarbeitende müssen ab dem ersten Lohnfranken ausnahmslos gegen Unfall versichert werden.