Die Versicherungsgesellschaften bieten in der Autoversicherung alle eine Zusatzversicherung an – meist «Grobfahrlässigkeitsschutz» oder ähnlich genannt. Mit dieser Zusatzdeckung wird auf die Leistungskürzung verzichtet. Diese Zusatzdeckung ist für die MZO ein absolutes Muss und kostet auch nur eine geringe Mehrprämie.
Doch Achtung, der Grobfahrlässigkeitsschutz greift nicht in jedem Fall. Im Rahmen von «via sicura», dem Massnahmenpaket des Bundes zur Erhöhung der Strassenverkehrssicherheit, wurden die Spielregeln verschärft (siehe Art. 65 Abs. 3 SVG, Strassenverkehrsgesetz). Wurde der Unfall in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Geschwindigkeitsdelikt verursacht, so muss der Versicherer Regress nehmen. Sprich eine Leistungskürzung ist zwingend, trotz der erwähnten Zusatzdeckung.
Ein Geschwindigkeitsdelikt liegt bei massiver Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit vor. Überraschen dürfte allenfalls die Definition von Fahrunfähigkeit. Darunter fällt nebst Alkohol- oder Drogenkonsum auch missbräuchlicher Medikamentenkonsum, Unterzuckerung oder Übermüdung («Sekundenschlaf»).