Die richtige Rechtsform für Ihre Firmengründung

Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchte, steht früh vor einer entscheidenden Frage: Welche Rechtsform passt zu meiner Geschäftsidee? Die Wahl beeinflusst nicht nur die Haftung und Steuern, sondern auch die Finanzierung und den administrativen Aufwand.

Die drei beliebtesten Rechtsformen

1. Einzelfirma
Die Einzelfirma ist ideal für Einzelpersonen, die unkompliziert starten möchten. Sie benötigt kein Mindestkapital und kann ohne Notar gegründet werden. Der Inhaber haftet jedoch mit seinem gesamten Privatvermögen. Diese Form eignet sich besonders für personenbezogene Tätigkeiten wie Handwerk, Beratung oder Architektur.

2. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindestkapital von CHF 20’000. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie eignet sich für kleinere bis mittlere Unternehmen, die mit Partnern gründen und das Risiko begrenzen möchten. Der Firmenname ist frei wählbar, muss aber den Zusatz «GmbH» enthalten.

3. AG (Aktiengesellschaft)
Die AG ist die bevorzugte Rechtsform für grössere Unternehmen oder solche mit hohem Kapitalbedarf. Das Mindestkapital beträgt CHF 100’000, wovon mindestens CHF 50’000 einbezahlt sein müssen. Die Haftung ist ebenfalls beschränkt. Aktien sind handelbar, was die Kapitalbeschaffung erleichtert. Der Zusatz «AG» im Firmennamen ist obligatorisch.

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Bei einer Unternehmesgründung gilt es, die richtige Rechtsform zu bestimmen.

Wichtige Entscheidungskriterien

  • Haftung: Einzelfirmen haften unbeschränkt, GmbH und AG nur mit Gesellschaftsvermögen.
     
  • Kapitalbedarf: Je nach Form variiert das erforderliche Startkapital erheblich. 

  • Steuern: Kapitalgesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung, profitieren aber bei hohen Gewinnen von tieferen Steuersätzen.
     
  • Buchführung: Ab einem Umsatz von 500’000 Franken ist eine doppelte Buchhaltung erforderlich.

Versicherungen

Bei den Versicherungen ist wichtig zu vermerken, dass Inhaberinnen und Inhaber einer GmbH oder AG gilt als «Angestellter» ihres eigenen Unternehmens gelten und analog anderer Angestellten versichert werden müssen. Einzig für Selbstständigerwerbende, sprich Inhaber einer Einzelfirma gelten andere Vorschriften.

  • Sozialversicherungen (AHV/IV/EO): Für alle Erwerbstätigen obligatorisch. Selbständigerwerbende (Einzelfirma) zahlen die Beiträge selbst. Der Beitrag für Selbstständigerwerbende liegt bei 10%, bei einem Jahresinkommen von weniger als CHF 60'500 gilt ein tieferer Beitragssatz (minimal jedoch ein Beitrag von CHF 530 pro Jahr).
     
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): Nur für Angestellte verfügbar. Selbständige können sich nicht versichern.
     
  • Pensionskasse (BVG): Pflicht ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 für Angestellte. Selbständige können sich freiwillig anschliessen oder Beiträge in die Säule 3a leisten.
     
  • Private Vorsorge – die 3. Säule:  Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 % ihres Erwerbseinkommens (max. CHF 36’288) in die Säule 3a einzahlen. Diese freiwillige Vorsorge schliesst Lücken und bietet Steuervorteile.
     
  • Unfallversicherung (UVG): Für Angestellte obligatorisch. Selbständige können sich freiwillig versichern, es gilt dann eine Mindestlohnsumme von CHF 66'690.
     
  • Krankentaggeldversicherung (KTG): Deckt Einkommensausfälle bei Krankheit. Sofern kein Gesamtarbeitsvertrag besteht, ist der Abschluss unabhängig der Rechtsform freiwillig aber meist sehr empfehlenswert.

Fazit

Die Wahl der Rechtsform sollte gut überlegt sein. Sie beeinflusst Ihre unternehmerische Freiheit, Ihre finanzielle Sicherheit und Ihre steuerliche Belastung. Lassen Sie sich bei der Entscheidung professionell beraten.

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