AHV-Reform 21: Das ändert sich nun

Schlussendlich wurde es eine Zitterpartie – die Reform AHV21 wurde knapp angenommen. 50.6% stimmten für die Reform – der Stimmenunterschied betrug rund 33'000 Stimmen. Damit wird sich voraussichtlich ab 2024 / 2025 einiges ändern in unserem wichtigsten Sozialwerk. Unser Überblick:

Frauenrentenalter - Erhöhung auf 65 Jahre

Das Frauenrentenalter wird von 64 auf 65 Jahre erhöht. Schrittweise jeweils um drei Monate – beginnend im Jahr 2025 wird diese Erhöhung 2028 abgeschlossen sein. Somit gilt ab 2028 das Rentenalter 65 sowohl für Männer als auch für Frauen.

Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 sind die Übergangsgeneration und werden für das höhere Rentenalter entschädigt. Die AHV21 sieht zwei Massnahmen für die Übergangsgeneration vor.

  1. Lebenslanger Rentenzuschlag für Frauen, welche sich mit dem neu gültigen Rentenalter pensionieren lassen. Der Zuschlag beträgt bis 160 Franken pro Monat.
  2. Tiefere Kürzung für Frauen, welche ihre Altersrente vorziehen. Ein Vorbezug der Rente ist um 2 Jahre möglich – für Frauen der Übergangsgeneration ab Alter 62.

Da sowohl der Zuschlag als auch die Kürzung lebenslang gelten, ist der Entscheid mit der nötigen Vorsicht zu treffen. Wir beraten Sie gerne.

Flexibilisierung Rentenbezug - für Männer und Frauen

Dieser Punkt betrifft Frauen genauso wie Männer. Bereits heute kann die AHV-Rente um 2 Jahre vorbezogen resp. um bis zu 5 Jahre aufgeschoben werden. Die Kürzungen bei Vorbezug resp. der Zuschlag für den Aufschub wurde mit der Reform angepasst, zudem wird es durch die Reform eine tiefere Kürzung für tiefere Jahreseinkommen geben. Neu sind auch ein Teilrentenvorbezug und ein Teilrentenaufschub möglich. Die Teilpensionierung (in bis zu drei Schritten) müssen neu auch die Pensionskassen in der 2. Säule anbieten – ein Punkt, den heute jedoch schon viele Pensionskassen freiwillig ermöglichen.

Beispiel für Vorbezug/Aufschub: Bei einem Vorbezug um 1 Jahr wurde bislang die Rente um 6.8% gekürzt, neu beträgt die Kürzung 4.0%. Im Gegenzug beträgt der Zuschlag bei einem Aufschub um ein Jahr 4.3% statt wie bisher 5.2%. Dafür sind mit der Reform die geleisteten AHV-Beitragszahlungen über 65 Jahren rentenbildend (bis zur maximalen AHV-Rente), was bislang nicht der Fall war. Damit wird es finanziell attraktiver, über das ordentliche Rentenalter hinaus zu arbeiten.

Übrigens: Der Freibetrag von 1'400 Franken für AHV-beitragsfreie Löhne im Pensionierungsalter könnte mit der AHV 21 wegfallen.

Weitere Anpassungen - Erhöhung der Mehrwertsteuer

Mit der Reform AHV21 wird die Karenzfrist für den Bezug von Hilflosenentschädigungen im Rentenalter von einem Jahr auf sechs Monate gekürzt.

Ebenfalls wurde mit der Reform die Mehrwertsteuer erhöht. Der Normalsatz wird um 0.4% von zurzeit 7.7% auf 8.1% erhöht. Über diesen Punkt wurde separat abgestimmt, die Vorlage wurde mit 55.1% angemommen.

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