BVG-Reform steht - das sind die wichtigsten Auswirkungen

Es war ein Krampf. Doch nun ist die BVG-Reform durch das Parlament endlich verabschiedet worden. Wie so vieles hat diese wohl Vor- und Nachteile. Im März 2024 dürfte es zudem zu einer Volksabstimmung kommen - ein Referendum ist angekündigt.
National- und Ständerat haben sich auf eine Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) geeinigt. Das sind die wichtigsten Änderungen:
  • Reduktion des gesetzlichen Umwandlungssatzes von 6.8% auf neu 6.0%.
  • Senkung der Eintrittsschwelle auf CHF 19'845 (heute CHF 22'050, Stand 2023).
  • Neuregelung des Koordinationsabzuges. Der feste Abzug (im 2023 CHF 25'725) weicht einem prozentualen Abzug von 20%.
  • Anpassung der Altersgutschriften. Im Alter 25 bis 44 sind es 9.0%, darüber 14%. Heute werden die Altersgutschriften im 10-Jahresrhythmus erhöht und liegt zwischen 7% und 18%.
  • Rentenzuschlag für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Der Rentenzuschlag beträgt bis CHF 200 pro Monat und ist gekoppelt an das Altersguthaben. Der Rentenzuschlag wird zunächst über Rückstellung der betroffenen Pensionskassen finanziert. Reichen deren Mittel nicht, kommt der Sicherheitsfonds zum Tragen.   
In der grafischen Übersicht sieht dies dann wie folgt aus.
Wichtig zu erwähnen ist, dass diese Änderungen nur die gesetzlichen Mindestleistungen betreffen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Reform nimmt unbestritten einige Punkte auf, die dringend notwendig sind. Heiss debatiert werden dürfte die Senkung des Umwandlungssatzes - was grundsätzlich zu einer Rentensenkung führt. der Umwandlungssatz ist heute mit 6.8% jedoch deutlich zu hoch und bildet die Lebenserwartung keinesfalls mehr ab. Das führt zu einer im BVG ungewollten Umverteilung von Jung zu Alt. Rein rechnerisch müsste die Senkung stärker sein, denn auch bei 6.0% ist die Umverteilung nicht  beendet. In der Realität betrifft die Senkung des Umwandlungsatzes übrigens nur eine Minderheit der Bevölkerung. Wer überobligatorische Lohnbestandteile in der Pensionskasse versichert hat, hat bereits heute einen tieferen Umwandlungsssatz.Die Senkung der Eintrittsschwelle und die neue Definition des Koordinationsabzugs führen dazu, dass Personen mit tieferem Einkommen deutlich besser versichert werden. Betroffen davon sind nicht zuletzt Frauen mit einem Teilzeitpensum. Positiv zu werten ist auch die Neuregelung der Alterstufen. Während die Altersgutschriften heute von 7% (25-44-Jährige) auf bis zu 18% (über 55-Jährige) ansteigen, soll  es neu nur noch zwei Alterstufen geben. Die heute vorhandene, künstliche Verteuerung der älteren Arbeitskräfte wird damit gebremst. Endlich. 

Es wird nicht einfacher

Wenn die Altersgutschriften für die älteren Personen gesenkt werden (über 55-Jährige zahlen neu 14-Lohnprozente statt 18-Lohnprozente, zu beachten ist der grössere berücksichtigte Lohnanteil aufgrund der Senkung des Koordinationsabzuges) so sind Kompensationsmassnahmen die politische Konsequenz. Umgesetzt wird dies mit einem Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken pro Monat. Profitieren wird eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen, berücksichtigt werden Personen mit einem Altersguthaben von bis zu  441'000 Franken. Die Umsetzung und Finanzierung des Rentenzuschlags dürfte eine Herausforderung werden. Wer finanziert wie den Rentenzuschlag? Wer profitiert wie stark? Denn in der Realität gibt es fast jede erdenkliche Konstellation: Personen mit tiefen Löhnen in stark ausgebauten Pensionskassen-Lösungen oder Angestellte mit hohen Löhnen in Minimal-Lösungen. Das macht die Sache unübersichtlich und führt indirekt wohl zu höheren Verwaltungskosten.Und nicht zu vergessen: Gemäss Schätzungen des Bundes kosten die Rentenzuschläge der Übergangsgeneration rund 11.3 Milliarden Franken. Das Ziel, die Umverteilung von Jung zu Alt zu reduzieren, dürfte sich damit noch etwas verschieben...

Jetzt ist das Volk gefragt

Welche Bevölkerungsgruppen letztendlich von der Reform profitieren, ist schwierig zu sagen, da sehr viele Einflussfaktoren vorhanden sind. Die tieferen Einkommen werden mit dem tieferen Koordinationsabzug stärker berücksichtigt, aber entsprechend auch mit Pensionskassen-Beiträgen belastet. Die über 50-Jährigen dürften dank Rentenzuschlag profitieren - diese erhalten teilweise sogar Personen, die durch die Reform keine Nachteile erleiden. Keinen Einfluss hat die Reform auf bereits Pensionierte. Diese sind von all den Änderungen nicht betroffen.Mit den obigen Ausführungen zeigen wir auf, dass diese Reform Nachteile wie auch Vorteile hat und letztendlich ein gutschweizerischer Kompromiss ist. Da die Gewerkschaften längst das Referendum angekündigt haben, wird es voraussichtlich im März 2024 zu einer Volksabstimmung kommen.Wir sind gespannt, wie die politische Debatte verläuft und welche Argumente wie gewichtet werden. Zu beantworten bleibt die Frage, was die Alternative zu dieser Kompromisslösung wäre. Denn auch wenn die Reform keinen Schönheitspreis gewinnt, geht sie doch in vielen Bereichen in die richtige Richtung. Und das ist beim umstrittenen Thema Altersvorsorge eigentlich schon beachtlich.Was meinen Sie zur Reform? Wir würden uns über eine Rückmeldung von Ihnen freuen.

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