Sozialversicherungen 2023

Die Sozialversicherungsbeiträge erfahren per 01.01.2023 diverse Anpassungen.Berechnungsgrundlage für viele der Kennzahlen ist die maximale AHV-Rente, welche auf 2023 um 60 Franken pro Monats erhöht wird. Die vom Stimmvolk angenommene AHV-Reform 21 hat im Jahr 2023 übrigens noch keine Wirkung.

Änderungen im BVG

Die Anpassung der Sozialversicherungskennzahlen haben auch Änderungen im BVG zur Folge. So ändert sich die Eintrittsschwelle (neu CHF 22'050) und der Koordinationsabzug (CHF 25'725). Gemäss BVG-Obligatorium sind neu Löhne bis CHF 88'200 versichert.Risikobeiträge bezahlen neu auch Angestellte mit Jahrgang 2005 und für den Jahrgang 1998 beginnt neu das Alterssparen.Im BVG empfiehlt es sich unbedingt, das Reglement zu konsultieren. Dieses kann von den gesetzlichen Mindestvorgabe abweichen. Und selbstverständlich steht Ihnen auch das MZO-Team bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Anpassungen

Auch in der 3. Säule ergeben sich Anpassungen. Angestellte können neu bis 7'056 Franken in ihre 3a-Vorsorge (Bank oder Versicherung) einbezahlen. Für Selbstständige ohne Pensionskasse liegt die Obergrenze neu beu 35'280 Franken.Unverändert bleiben die Lohnabzüge für AHV, IV, EO. Grundsätzlich gilt dies auch für den ALV-Beitragssatz. Neu fällt jedoch der Solidaritätsbeitrag für Einkommen über 148'200 Franken weg.

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