Kurzarbeit in der Schweiz – Auswirkungen auf Angestellte und Unternehmen
Die Einführung von US-Zöllen auf Schweizer Produkte hat erste wirtschaftliche Folgen: Einige Unternehmen haben bereits Kurzarbeit angemeldet. Doch was bedeutet das für die Mitarbeitenden und die Firma?
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist eine arbeitsrechtliche Massnahme, die Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erlaubt, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu reduzieren. Ziel ist es, Kündigungen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) übernimmt mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) einen Teil des Lohnausfalls.
Lohn während Kurzarbeit
Die KAE beträgt 80 Prozent des Verdienstausfalls. Der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag vor und erhält ihn nach Abzug eines Karenztages vom Kanton zurück. Für Angestellte bedeutet das: weniger Arbeit, aber auch weniger Lohn – ausser die Firma gleicht die Differenz freiwillig aus.

Einigen Industriebetrieben und weiteren Branchen drohen aktuell Kurzarbeit.
Volle Sozialversicherungsbeiträge
Trotz reduzierter Arbeitszeit und Entschädigung bleiben die Sozialversicherungen unverändert bestehen. Der Arbeitgeber muss die vollen Beiträge für AHV/IV/EO/ALV, Unfallversicherung (UVG), Krankentaggeld (KTG) und Pensionskasse (BVG) entrichten. Die Basis ist also der 100%-Lohn und nicht die reduzierte Kurzarbeitsentschädigung. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die üblichen Beitragsanteile den Angestellten vom Lohn abzuziehen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Diese Regelung sorgt dafür, dass die Anstellten in den Sozialversicherungen auch bei Kurzarbeit weiterhin ordentlich abgesichert sind. Als Beispiel: Bei der Krankentaggeld-Versicherung erhalten Sie in der Regel 80 % Ihres AHV-pflichtigen Lohns als Taggeld. Das gilt auch bei Kurzarbeit. Es wird also weiterhin 80 % des vollen AHV-Lohns ausbezahlt – und nicht etwa 80 % der bereits reduzierten Kurzarbeitsentschädigung (was nur 64 % ergeben würde).
Wer hat Anspruch auf KAE?
Nicht alle profitieren: Befristet Angestellte sind ausgeschlossen. Überstunden müssen zuerst abgebaut werden. Für hohe Einkommen ist die KAE auf CHF 12'350 pro Monat begrenzt, was dem Maximallohn im UVG entspricht. Während Ferien oder Elternurlaub besteht Anspruch auf den regulären Lohn bzw. 80 Prozent. Bei Krankheit oder Unfall greift die KAE nicht – hier übernimmt die Taggeldversicherung.
Vorteile für Unternehmen
Kurzarbeit ist ein effektives Mittel zur Krisenbewältigung. Sie schützt vor Entlassungen, erhält Know-how und reduziert Fixkosten. Gleichzeitig ist sie mit administrativem Aufwand und finanzieller Vorleistung verbunden.
Hinweis: Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat unter folgendem Link alle Informationen zum Thema zusammengefasst: KAE Normalfall