Sozialversicherungen 2026
Die Sozialversicherungskennzahlen bleiben 2026 stabil, sprich auf dem Niveau von 2025. Per 1. Januar 2026 treten aber einige Änderungen in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Die 13. AHV-Altersrente wird erstmals ausbezahlt, die Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Wir weisen in unserer Übersicht die Renten mit und ohne 13. AHV-Rente aus.
- Gemäss AHV-Reform 21: Das Referenzalter (Rentenalter) für Frauen steigt auf 64 Jahre + 6 Monate
- Pensionskasse BVG: Die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten werden erstmals an die Teuerung angepasst (+2.7%).
- BVG-Mindestzinssatz 2026 bleibt unverändert bei 1.25 %
Kennzahlen im Überblick
13. AHV-Rente erstmals im Dezember 2026
Im März 2024 wurde die Volksinitiative zur 13. Altersrente angenommen. Ab 2026 erhalten die Rentnerinnen und Rentner erstmals eine 13. Altersrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026, als Zuschlag zur Altersrente für den Monat Dezember.
Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Summe der Altersrenten. Bei der Berechnung werden Kinder- oder Zusatzrente sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV21 nicht berücksichtigt.
Anspruch auf die 13. Altersrente haben Personen, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben. Hinterlassenenrenten sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen.
Prämienanpassung im UVG
Aufgepasst: Die Prämiensätze der Unfallversicherung nach UVG müssen in der Lohnbuchhaltung per 1. Januar 2026 angepasset werden. Unsere Kunden erhalten eine entsprechende Information von der MZO oder direkt vom entsprechenden Versicherer.
Der Prämiensatz der Unfallversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Unter anderem ist eine Teuerungszulage zur langfristigen Sicherung von Renten enthalten. Diese Teuerungszulage (auch Umlagebeitrag genannt) betrug bislang 5% des Nettoprämiensatzes und ist bei allen Versicherern identisch. Dieser Anteil wird per 1. Januar 2026 auf 2% gesenkt. Das führt zu leicht angepassten Prämiensätzen im UVG.
