Steuern rauf bei den Vorsorgegeldern?

Diese News sorgte in den letzten Tagen für Aufregung und viele Fragen: Der Bundesrat will die Steuern auf Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule erhöhen. Was ist damit gemeint?

Einzahlungen in die Pensionskasse und in die 3. Säule sind steuerbegünstigt. Sprich Sie können solche Einzahlungen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Wird nach der Pensionierung die Pensionskasse als Rente bezogen, wird die Rente mit dem ordentlichen Einkommen versteuert.

Doch nicht immer wird die Pensionskasse als Rente bezogen: Viele entscheiden sich, einen Teil oder das ganze Altersguthaben als Kapital zu beziehen. Und auch die Gelder aus der 3. Säule werden bei Pensionierung als Kapital bezogen. Dieser Kapitalbezug muss versteuert werden.

Steuererklärung

Kapitalbezug soll höher besteuert werden

Heute wird der Kapitalbezug aus der 2. und 3. Säule separat vom übrigen Einkommen besteuert - dies zu einem privilegierten Tarif. Bei der direkten Bundessteuer ist es ein Fünftel des ordentlichen Tarifs. Und genau dieses Privileg will der Bundesrat abschaffen und künftig den Bezug des Kapitals nicht mehr günstiger als jenen der Altersrente besteuern. Die Steuern beim Kapitalbezug würden damit massiv ansteigen.

Die genaue Umsetzung ist im Detail noch nicht bekannt. Vereinfacht gesagt soll der Kapitalbezug auf eine Jahresrente umgerechnet werden und zum übrigen Einkommen hinzugerechnet werden. Der damit berechnete Steuersatz ist für die Besteuerung des ausbezahlten Kapitals massgebend.

Noch ist es nicht soweit

Vorerst ist diese Änderung ein Vorschlag aus dem Bundesrat. Im nächsten Jahr soll der Vernehmlassungsprozess gestartet werden, eine allfällige Umsetzung dürfte, wenn überhaupt, erst in 3 bis 5 Jahren erfolgen. Aufgrund der Reaktionen aus Politik, Medien und Öffentlichkeit ist jedoch mit deutlichem Widerstand gegen diese Neuerung zu rechnen ist. Gut möglich also, dass diese Änderung so nie umgesetzt wird.

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