Ein Unfall im Ausland kann Sie teuer zu stehen kommn

Ein Fehltritt, eine kurze Unaufmerksamkeit – ein Unfall ist schnell passiert und hat nicht nur gesundheitliche Folgen. Die Unfallmeldung ist administrativ aufwändig und bei Unfällen im Ausland droht auch noch eine finanzielle Deckungslücke.

Erst kürzlich sorgte ein Fall eines Schweizers, der in Österreich einen Skiunfall hatte, im Blick für Schlagzeiten. Die SUVA bezahlte hier von den total 7200 Franken der Operationskosten lediglich 530 Franken – also nicht einmal 10% der Kosten.

Wie kommt es dazu?

In Europa gilt der Sozialtarif

Die Unfallversicherung nach UVG unterscheidet bei der Kostenübernahme im Ausland zwischen zwei Arten von Ländern:

EU/EFTA-Länder

Mit diesen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Die Unfallversicherung übernimmt aber lediglich den Sozialtarif des jeweiligen Landes, und dies auch nur in öffentlichen, anerkannten Spitälern resp. bei anerkannten Leistungserbringern.

Die vollen Kosten werden also nur übernommen, wenn diese Parameter stimmen. Bei Behandlungen in einem privaten Spital werden die Kosten nicht oder nur reduziert übernommen. Der Sozialtarif ist in der Regel bedeutend tiefer als der Tarif von Privatanbietern.

Weltweit

In Länder ohne Sozialversicherungsabkommen (also alle Länder ausserhalb EU/EFTA) übernimmt die Unfallversicherung höchstens den doppelten Ansatz der Schweizer Tarife. Da ausserhalb Europas kein Tarifschutz vorhanden ist, reicht der doppelte Schweizer Ansatz oft bei weitem nicht aus.

Wichtig: Oft muss bei einer Behandlung im Ausland vorab eine volle Kostenübernahme unterschrieben werden. Unterschreiben Sie nichts ohne entsprechende Kostengutsprache der Versicherung. Melden Sie sich deshalb bei einem Unfall im Ausland unverzüglich bei Ihrem Unfallversicherer (Liste der Notfallnummern).

Auch Rettung und Transport sind begrenzt

Auch bei Rettungs- und Bergungskosten sowie Reise- und Transportkosten (Repatriierung) sind die Kostenübernahmen durch die Unfallversicherung nach UVG begrenzt. Bezahlt wird maximal ein Fünftel des versicherten Jahreslohns, maximal jedoch 29'640 Franken (Stand 2025).

Wenn Sie also zum Beispiel 6'000 Franken im Monat verdienen, beläuft sich der Jahreslohn auf 78'000 Franken (bei 13 Monatslöhnen). In diesem Beispiel sind die Rettungs-, Bergungs- sowie Rückführungskosten bei 15'600 Franken limitiert.

Versicherung als wertvolle Lohnnebenleistung

Angestellte sind bei einer Beschäftigung von 8 Stunden oder mehr auch in der Freizeit über den Arbeitgeber unfallversichert. Oft verlassen sich die Angestellten auf diesen Schutz und verzichten auch in den Zusatzversicherungen der Krankenkasse auf die Unfalldeckung. Hinzukommt, dass bei vielen Unternehmen die Angestellten auch aus beruflichen Gründen im Ausland unterwegs sind.

Wir empfehlen den Arebitgebern deshalb den Abschluss einer Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ) mit folgenden Deckungen:

  • Heilungskosten-Zusatzversicherung mit halbprivater oder privater Spitalabteilung (weltweite Deckung)
  • Ergänzt allenfalls mit der Differenzdeckung (keine Leistungskürzungen infolge Grobfahrlässigkeit oder Wagnissen), der Übernahme von Folgen früherer Unfälle sowie das Taggeld für Löhne über dem UVG-Maximum.

So sind Ihre Angestellte optimal unfallversichert.

Gerade die Heilungskosten-Zusatzversicherung wird erfahrungsgemäss von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr geschätzt und ist deshalb eine wertvolle Lohnnebenleistung (Fringe Benefits).

Richtig versichert als Privatperson

Ob mit oder ohne Arbeitgeber - es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich auch als Privatperson über den richtigen Versicherungsschutz zu informieren. Die erwähnten Versicherungslücken lassen sich auf zwei Arten schliessen:

  • Einschluss der Unfalldeckung bei den Zusatzversicherungen der Krankenkasse. Dies gilt speziell für die Zusatzversicherungen, welche die Notfallkosten im Ausland mitversichern.

  • Abschluss einer Reiseversicherung mit einer Versicherungsdeckung für Heilungskosten sowie Rettungs- und Transportkosten. Vermeiden Sie hierbei aber unnötige Doppelversicherungen mit der Kranken-Zusatzversicherung.

 

Die Unfallversicherung nach UVG bietet einen umfassenden Versicherungsschutz – jedoch mit der einen oder anderen Versicherungslücke. Es ist wichtig, dass Sie diese kennen und so die Möglichkeiten haben, eine für Sie passende Lösung zu finden.

 

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