Die Kantone regeln den Versicherungsschutz unterschiedlich. Im Kanton Zürich sind Photovoltaik-Anlagen an und auf den Gebäuden bei Feuer- oder Elementarschäden obligatorisch mitversichert (also z.B. bei Brand, Blitz, Hagel oder Schneedruck), dasselbe gilt unter anderem im Kanton St.Gallen. Versichert ist der effektive Sachschaden an der Anlage. Wichtig: Nach Bauabschluss muss die PV-Anlage durch den Eigentümer der kantonalen Gebäueversicheurng gemeldet werden, damit der Schutz aktiv wird. Im Kanton Zürich kann dies über ein Onlineformular gemeldet werden, im Kanton St.Gallen muss eine Meldung an das Grundbuchamt erfolgen.
Kein kantonaler Versicherungsschutz ist für freistehende Anlagen vorhanden. Contracting-Anlagen - sprich Anlagen, die von Dritten betrieben werden - können je nach Kanton freiwillig mitversichert werden.